Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen, enthält u. a. Bestimmungen für die besonderen Belange behinderter Frauen zur Barrierefreiheit oder zur Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen sowie für Rechtsbehelfe und Vertretungsbefugnisse in Verwaltungsverfahren oder sozialrechtlichen Verfahren.
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Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de

