Eingliederungshilfe-Verordnung




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Eingliederungshilfe-Verordnung

Beitragvon [BA]Akira » Mi 21. Dez 2011, 04:10

Die Eingliederungshilfe-Verordnung, Verordnung nach § 60 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, regelt u. a. Leistungen zur Eingliederungshilfe für behinderte Menschen wie Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges, zur Versorgung mit Körperersatzstücken, orthopädischen oder anderen Hilfsmitteln oder Leistungen für die Ausbildung und Eingliederung in das Arbeitsleben.

Zur Eingliederungshilfe-Verordnung als PDF geht es HIER

Quelle : http://www.gesetze-im-internet.de
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